Durch Artikel 3 des Grenzpendlergesetzes vom 24. Juni 1994 (BGBl 1994 I S.
Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, daß sie gemäß Artikel 92 Abs. 3 Buchst. c EG-Vertrag und Artikel 61 Abs. 3 Buchst. c EWR-Abkommen keine Einwendungen gegen die Gewährung der Investitionszulage nach § 5 Abs. 3 InvZulG 1993 erhebt.
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