Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit der nach § 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG aufzustellende Programmablaufplan für die Herstellung von Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer für das Jahr 2006 bekannt gemacht. Der Programmablaufplan berücksichtigt den Einkommensteuertarif in der Fassung des § 52 Abs. 41 EStG sowie die für 2006 geltende Beitragsbemessungsgrenze für die Berechnung der Vorsorgepauschale.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
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