BMF - Schreiben vom 12.03.1993
IV A 3 - S 7195 - 2/93
Fundstellen:
BStBl 1993 I 320

BMF - Schreiben vom 12.03.1993 (IV A 3 - S 7195 - 2/93) - DRsp Nr. 2008/82435

BMF, Schreiben vom 12.03.1993 - Aktenzeichen IV A 3 - S 7195 - 2/93

DRsp Nr. 2008/82435

§ 4 a UStG Muster der Vordrucke für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nach § 4 a UStG 1993

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:

(1) Durch Artikel 1 Nr. 8 des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes vom 25. August 1992 (BGBl 1992 I S. 1548, BStBl 1992 I S. 552) wurde § 4 a UStG mit Wirkung vom 1. Januar 1993 geändert. Danach kann auch die für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen entrichtete Umsatzsteuer unter den Voraussetzungen des § 4 a UStG vergütet werden. Die Verwendung der ausgeführten Gegenstände zu humanitären, karitativen oder erzieherischen Zwecken muß im Drittlandsgebiet erfolgen. Die Vordruckmuster USt 1 V und Anlage zu USt 1 V wurden dementsprechend angepaßt.

(2) Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen. Die Länder können Nr. 3 des Verfügungsteils auf der Rückseite des Vordruckmusters USt 1 V entsprechend ihren technischen und organisatorischen Erfordernissen gestalten.

(3) Die Zeilenabstände in den Vordruckmustern sind schreibmaschinengerecht (Zwei-Zeilen-Schaltung). Bei der Herstellung der Vordrucke ist ebenfalls ein schreibmaschinengerechter Zeilenabstand einzuhalten.

Anlage zum Antrag auf Umsatzsteuer-Vergütung vom …………………………