Durch Artikel 8 Nr. 1 Buchst. a bzw. Buchst. b des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft sind § 15a Abs. 3 bzw. Abs. 4 UStG geändert worden.
Die Änderungen sind nach Artikel 16 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
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