Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Durch Artikel 12 Nr. 5 Buchstabe f des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl 2019 I S.
Mit der Änderung in § 4 Nr. 25 Satz 1 und Satz 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd UStG wurde der Katalog der begünstigten Leistungen um die Leistungen der Adoptionsvermittlung nach dem
In Folge der Aufhebung des § 23 UStDV wurde in § 4 Nr. 25 Satz 2 Buchstabe b UStG die Auflistung der anderen anerkannten Einrichtungen mit sozialem Charakter angepasst.
Durch Artikel
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