BMF - Schreiben vom 12.09.1990
IV B 6 - S 2333 - 86/98

BMF - Schreiben vom 12.09.1990 (IV B 6 - S 2333 - 86/98) - DRsp Nr. 2008/82093

BMF, Schreiben vom 12.09.1990 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2333 - 86/98

DRsp Nr. 2008/82093

§ 3 EStG; Aufwandsentschädigungen an Bedienstete der gesetzlichen Krankenkassen

Nach dem Ergebnis der Besprechung mit den obersten Finanzbehörden der Länder kann die genannte Aufwandsentschädigung nur im Rahmen des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerfrei gestellt werden. Dabei kann von der Vereinfachungsregelung des Abschnitts 13 Abs. 4 Satz 4 LStR Gebrauch gemacht werden, nach der Aufwandsentschädigungen bei hauptamtlich tätigen Personen regelmäßig bis zur Höhe von 300 DM monatlich steuerfrei bleiben können.