BMF - Schreiben vom 12.10.1994
IV B 2 - S 2241 - 51/94

BMF - Schreiben vom 12.10.1994 (IV B 2 - S 2241 - 51/94) - DRsp Nr. 2008/81176

BMF, Schreiben vom 12.10.1994 - Aktenzeichen IV B 2 - S 2241 - 51/94

DRsp Nr. 2008/81176

§§ 15 EStG; Ertragsteuerliche Beurteilung der Übertragung von Wirtschaftsgütern im Anwendungsbereich des Mitunternehmererlasses

Es wurde die Frage aufgeworfen, ob die Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und gegen Übernahme von betrieblichen Verbindlichkeiten, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit den zu übertragenden (positiven) Wirtschaftsgütern stehen, ohne Aufdeckung der stillen Reserven im Anwendungsbereich des Mitunternehmererlasses möglich ist.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF wie folgt Stellung:

Die Übernahme einer Verbindlichkeit im Zusammenhang mit der Übertragung eines Wirtschaftsguts führt steuerlich betrachtet grundsätzlich zu einem Veräußerungsentgelt und zu Anschaffungskosten. Wie sich aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur vorweggenommenen Erbfolge ergibt (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990, BStBl 1990 II S. 847), gilt dies auch bei teilentgeltlicher Übertragung von Wirtschaftsgütern; eine Ausnahme bildet hier - als Ausfluß der sog. Einheitstheorie - lediglich die Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils.