BMF - Schreiben vom 12.11.2018
IV C 5 - S 2361/08/10001-17

BMF - Schreiben vom 12.11.2018 (IV C 5 - S 2361/08/10001-17) - DRsp Nr. 2018/80439

BMF, Schreiben vom 12.11.2018 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2361/08/10001-17

DRsp Nr. 2018/80439

Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2019

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit

  • der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2019 -

    - und
  • der Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2019 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) -

    -

bekannt gemacht (§ 39b Absatz 6 und § 51 Absatz 4 Nummer 1a EStG).

Die Programmablaufpläne berücksichtigen die - u. a. nach dem Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes (s. BT-Drs. 19/4723) - für 2019 vorgesehenen Anpassungen

  • des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.168 Euro),

  • der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG,

  • der Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 3.810 Euro bzw. 7.620 Euro),

  • der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung (Anhebung auf 54.450 Euro),

  • beim Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Absenkung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf 0,9 %),