BMF - Schreiben vom 13.02.1992
IV B 6 - S 2533 - 13/92

BMF - Schreiben vom 13.02.1992 (IV B 6 - S 2533 - 13/92) - DRsp Nr. 2008/81702

BMF, Schreiben vom 13.02.1992 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2533 - 13/92

DRsp Nr. 2008/81702

EStG; Herstellung von Vordrucken; a) Bescheid über die Festsetzung von nachzufordernder Lohnsteuer und Kirchensteuer, von nachzuforderndem Solidaritätszuschlag sowie von zurückzufordernder Arbeitnehmer-Sparzulage und Berlin-Zulage (Anlage 1) b) Anlage zum Bescheid über die Festsetzung von nachzufordernder Lohnsteuer usw. - Mitteilung der Berechnungsgrundlagen - (Anlage 2)

Die beigefügten Vordrucke werden für druckreif erklärt. Dabei ist die vom Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt mit Schreiben vom 14. Januar 1992 (422 - S 2533 - 3) vorgeschlagene Änderung nicht berücksichtigt worden, weil es sich um eine länderspezifische Verfahrensregelung handelt. Die durch solche Verfahrensregelungen notwendigen Änderungen des Verfügungsteils des Vordrucks sind von dem jeweiligen Bundesland in eigener Zuständigkeit vorzunehmen.

Finanzamt Ort, Datum
Aktenzeichen Straße, Hausnummer
Telefon
Zimmer Nr.
Die für Sie zuständige Finanzkasse hat folgende Konten
Zutreffendes ist angekreuzt oder ausgefüllt
Bescheid
über die Festsetzung von nachzufordernder Lohnsteuer und Kirchensteuer, von nachzuforderndem Solidaritätszuschlag sowie von zurückzufordernder Arbeitnehmer-Sparzulage und Berlin-Zulage

I. Sie schulden die nachstehend aufgeführten Beträge:

Lohnsteuer vom - bis vom - bis vom - bis vom - bis vom - bis
insgesamt
DM DM DM DM DM DM
Solidaritäts- zuschlag