Im Folgenden veröffentlicht das BMF, die abgestimmte Bescheinigungsrichtlinie zur Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 2 Investitionszulagengesetz 2005 mit der Bitte, diese in geeigneter Form zeitnah förmlich bekannt zu machen.
Sofern die Bescheinigungsrichtlinie als Datei benötigt wird, kann diese per E-Mail (Annette.Mohaupt@bmf.bund.de) angefordert werden.
Die Fundstelle und das Datum der Bekanntmachung sind dem BMF mitzuteilen.
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