Hiermit veröffentlicht das BdF die beschlossene Fassung des gleichlautenden Erlasses der obersten Finanzbehörden des Beitrittsgebiets zu den Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 1990. Einheitliches Erlaßdatum ist der 17. Juni 1991.
Für das Kalenderjahr 1990 sind die Jahreserklärungen
für Steuern der Gewerbetreibenden und der anderen Bürger im Beitrittsgebiet (Vordruck AV 24/30),
für Steuern der Kommissionshändler im Beitrittsgebiet (Vordruck AV 24/10),
für Steuern der Handwerker im Beitrittsgebiet (Vordruck AV 11/30),
für Steuern der Handwerker und Kleingewerbetreibenden im Beitrittsgebiet, die bis zum 30. Juni 1990 die Steuern in einem pauschalen Betrag entrichteten (Vordruck AV 11/22),
für Steuern der steuerbegünstigt freiberuflich Tätigen im Beitrittsgebiet (Vordruck AV 8/10),
für Steuern der nebenberuflich Tätigen im Beitrittsgebiet (Vordruck AV 24/23 oder ggf. mit Vordruck AV 8/17: Antrag auf Erstattung von Steuerabzugsbeträgen),
für Eigentümer treuhänderisch verwalteter Grundstücke im Beitrittsgebiet (Vordruck AV 24/34),
für die Steuern der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Beitrittsgebiet (Vordruck AV 24/32),
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