BMF - Schreiben vom 13.07.2009
IV B 5 - S 2118-a/07/10004

BMF - Schreiben vom 13.07.2009 (IV B 5 - S 2118-a/07/10004) - DRsp Nr. 2009/80481

BMF, Schreiben vom 13.07.2009 - Aktenzeichen IV B 5 - S 2118-a/07/10004

DRsp Nr. 2009/80481

Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 17. Juli 2008 - I R 84/04; Nichtanwendungsschreiben der Urteilsgrundsätze in vergleichbaren Fällen

Mit Urteil vom 17. Juli 2008, I R 84/04 (BStBl 2008 II S.), hat der BFH entschieden, dass auch nach Streichung des § 2a Abs. 3 EStG a. F. Verluste aus einer ausländischen Betriebsstätte, deren Einkünfte nach einem DBA im Inland steuerfrei gestellt sind, prinzipiell nicht im Inland abzugsfähig sind. Abweichend davon soll nach Meinung des BFH jedoch ein phasengleicher Verlustabzug (im Verlustentstehungsjahr) in Betracht kommen, sofern und soweit der Steuerpflichtige den Nachweis erbringt, dass diese Verluste im Betriebsstättenstaat unter keinen Umständen verwertbar sind.

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zur Anwendung des BFH-Urteils vom 17. Juli 2008, I R 84/04, wie folgt Stellung:

Die Urteilsgrundsätze sind über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.