Mit Urteil vom 17. Juli 2008, I R 84/04 (BStBl 2008 II S.), hat der BFH entschieden, dass auch nach Streichung des § 2a Abs. 3 EStG a. F. Verluste aus einer ausländischen Betriebsstätte, deren Einkünfte nach einem
Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zur Anwendung des BFH-Urteils vom 17. Juli 2008, I R 84/04, wie folgt Stellung:
Die Urteilsgrundsätze sind über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.
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