BMF - Schreiben vom 13.07.2017
III C 2 - S 7200/07/10011: 003

BMF - Schreiben vom 13.07.2017 (III C 2 - S 7200/07/10011: 003) - DRsp Nr. 2017/80373

BMF, Schreiben vom 13.07.2017 - Aktenzeichen III C 2 - S 7200/07/10011: 003

DRsp Nr. 2017/80373

Änderung der Bemessungsgrundlage bei Preisnachlässen und Preiserstattungen außerhalb unmittelbarer Leistungsbeziehungen; Überarbeitung des Abschnitts 17.2 UStAE

Nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 5. Juni 2014, XI R 25/12, BStBl 2017 II S. XXX, und vom 4. Dezember 2014, V R 6/13, BStBl 2017 II S. XXX, ist der Vorsteuerabzug beim letzten inländischen Unternehmer einer Lieferkette nicht zu korrigieren, wenn dieser einen Preisnachlass durch den ersten ausländischen Unternehmer der Lieferkette erhält und dieser preisnachlassgewährende ausländische Unternehmer eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an einen im Inland ansässigen Unternehmer erbringt.

Anlässlich der mit diesem BMF-Schreiben gleichzeitig zu veröffentlichenden BFH-Urteile vom 5. Juni 2014, a. a. O., sowie vom , a. a. O., wurde eine Komplettüberarbeitung des Abschnitts 17.2 UStAE vorgenommen. Die bisherigen Grundsätze des Abschnitts 17.2 Absätze 1 bis 10 UStAE bleiben dabei erhalten, werden aber kürzer und kompakter dargestellt und um die Rechtsprechungsgrundsätze der vorgenannten BFH-Urteile ergänzt.