Hiermit veröffentlicht das BdF die beschlossene Fassung des gleichlautenden Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein zu den o.b. Fristen. Einheitliches Erlaßdatum ist der 15. Januar 1991.
Für die neuen Bundesländer und das Land Berlin ergeht im Hinblick auf die Weitergeltung des Rechts der Besitz- und Verkehrsteuern der früheren Deutschen Demokratischen Republik bis zum 31. Dezember 1990 eine gesonderte Regelung.
(1) Für das Kalenderjahr 1990 sind die Erklärungen
zur Einkommensteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung und zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges,
zur Körperschaftsteuer - einschließlich der Erklärungen nach §
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