BMF - Schreiben vom 13.12.2022
IV C 7 - S 2163/21/10001 :002

BMF - Schreiben vom 13.12.2022 (IV C 7 - S 2163/21/10001 :002) - DRsp Nr. 2023/80007

BMF, Schreiben vom 13.12.2022 - Aktenzeichen IV C 7 - S 2163/21/10001 :002

DRsp Nr. 2023/80007

Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG); Neuregelung für die Wirtschaftsjahre ab 2023/2024

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben Folgendes:

1. Grundsätze

Mehrjährige Kulturen sind Pflanzungen, die nach einer Gesamtkulturzeit der Pflanzen von mehr als einem Jahr einen einmaligen Ertrag liefern (z. B. Baumschulkulturen). Sie unterliegen der jährlichen Bestandsaufnahme und gehören zum Umlaufvermögen. Nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 EStG ist das Umlaufvermögen mit den Anschaffungskosten, mit den Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert zu bewerten. Wegen der Begriffe der Anschaffungs- und Herstellungskosten wird auf § 255 Absatz 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs hingewiesen.

2. Vereinfachungsregelungen

Die jährliche Bestandsaufnahme wird erleichtert und die Bewertung des Umlaufvermögens kann durch Schätzung eines Pflanzenbestandswerts, wie in den Randnummern 3 bis 10 dargestellt, vereinfacht werden.

2.1. Pflanzenwert