BMF - Schreiben vom 14.06.1993
IV B 3 - InvZ 1160 - 3/93

BMF - Schreiben vom 14.06.1993 (IV B 3 - InvZ 1160 - 3/93) - DRsp Nr. 2008/81134

BMF, Schreiben vom 14.06.1993 - Aktenzeichen IV B 3 - InvZ 1160 - 3/93

DRsp Nr. 2008/81134

§ 1 InvZulG 1991 Anlagevermögen bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben ; Erstmalige Anwendung des § 1 Abs. 1 Satz 1 InvZulG 1991 in der durch Artikel 9 des Steueränderungsgesetzes 1992 geänderten Fassung Zwischenbescheid vom 21. Januar 1993 - IV B 3 - InvZ 1160 - 12/92 -

Die Frage, ob steuerbefreite Vermietungsgenossenschaften aus Gründen des Vertrauensschutzes bis zur Veröffentlichung des BdF-Schreibens vom 28. August 1991 eine Investitionszulage für diejenigen Wirtschaftsgüter erhalten können, die ihrem steuerfreien Bereich zuzurechnen sind, ist inzwischen mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert worden. Die Besprechung führte zu dem Ergebnis, daß ein schutzwürdiges Vertrauen nicht vorliegt.

Es kann dahinstehen, ob Verwaltungsregelungen zu anderen Investitionszulagengesetzen überhaupt ein schutzwürdiges Vertrauen in die Auslegung von Vorschriften des InvZulG 1991 begründen können.

Nach Auffassung der Finanzverwaltung konnten die Betroffenen jedenfalls seit Bekanntgabe des BdF-Schreibens vom 31. Dezember 1986 (BStBl 1987 I S. 52) nicht mehr auf das zum Investitionszulagengesetz 1977 und zu § 19 des Berlinförderungsgesetzes ergangene BdF-Schreiben vom 5. Mai 1977 (BStBl 1977 I S. 247) vertrauen.