Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:
(1) Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 1990 werden die folgenden Vordruckmuster eingeführt:
- | USt 2 A | Umsatzsteuererklärung 1990 |
- | Anlage UR | zur Umsatzsteuererklärung 1990 |
- | Anlage UN | zur Umsatzsteuererklärung 1990 |
- | Anleitung USt | zur Umsatzsteuererklärung 1990. |
Die Vordruckmuster für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 1990 bei den Finanzämtern, die in dem in Artikel
(2) Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen. Folgende Abweichungen sind zulässig:
In dem Vordruck USt 2 A kann von dem Inhalt der Schlüsselzeile im Kopf des Vordruckmusters abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen Gründen unvermeidbar ist. Der Schlüssel „Vorgang” ist jedoch bundeseinheitlich vorgesehen.
Von dem Inhalt des Bearbeitungshinweises auf Seite 4 des Vordruckmusters USt 2 A kann im Land Nordrhein-Westfalen abgewichen werden, solange kein automatisiertes Verfahren zur Berechnung/Festsetzung der Jahresumsatzsteuer eingesetzt wird.
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