BMF - Schreiben vom 14.09.1990
IV A 3 - S 7344 - 25/90

BMF - Schreiben vom 14.09.1990 (IV A 3 - S 7344 - 25/90) - DRsp Nr. 2008/82489

BMF, Schreiben vom 14.09.1990 - Aktenzeichen IV A 3 - S 7344 - 25/90

DRsp Nr. 2008/82489

§ 18 UStG; Muster der Umsatzsteuererklärung 1990

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:

(1) Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 1990 werden die folgenden Vordruckmuster eingeführt:

- USt 2 A Umsatzsteuererklärung 1990
- Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung 1990
- Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 1990
- Anleitung USt zur Umsatzsteuererklärung 1990.

Die Vordruckmuster für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 1990 bei den Finanzämtern, die in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags vom 31. August 1990 bezeichneten Gebiet liegen, bleiben unberührt.

(2) Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen. Folgende Abweichungen sind zulässig:

  • In dem Vordruck USt 2 A kann von dem Inhalt der Schlüsselzeile im Kopf des Vordruckmusters abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen Gründen unvermeidbar ist. Der Schlüssel „Vorgang” ist jedoch bundeseinheitlich vorgesehen.

  • Von dem Inhalt des Bearbeitungshinweises auf Seite 4 des Vordruckmusters USt 2 A kann im Land Nordrhein-Westfalen abgewichen werden, solange kein automatisiertes Verfahren zur Berechnung/Festsetzung der Jahresumsatzsteuer eingesetzt wird.