BMF - Schreiben vom 15.02.1994
IV C 3 - S 7100 - 4/94

BMF - Schreiben vom 15.02.1994 (IV C 3 - S 7100 - 4/94) - DRsp Nr. 2008/82358

BMF, Schreiben vom 15.02.1994 - Aktenzeichen IV C 3 - S 7100 - 4/94

DRsp Nr. 2008/82358

§§ 1, 3 UStG Umsatzsteuer bei Überlassung von Job-Tickets an Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im öffentlichen Personennahverkehr

Folgender Sachverhalt wurde vorgetragen:

Ein Unternehmer hat als Arbeitgeber mit einem Verkehrsbetrieb (des Verkehrsverbundes) seit dem 1. April 1993 einen Rahmenvertrag zur Beförderung seiner Arbeitnehmer zum Arbeitsplatz und zurück, einen sog. Job-Ticket-Vertrag, geschlossen. Aufgrund dieses Vertrags werden ihm die Fahrausweise, die auf den Namen der Arbeitnehmer ausgestellt sind, zu folgenden Preisen zur Verfügung gestellt:

bis 31. Mai ab 1. Juni
Preisstufe A 22,-- DM 24,-- DM
Preisstufe B 33,-- DM 36,-- DM
Preisstufe C 45,-- DM 49,50 DM

Um diesen Bezugspreis zu erhalten, müssen für einen Großteil der Belegschaft Tickets bezogen werden. Der Unternehmer berechnet seinen Arbeitnehmern einheitlich 25,-- DM, eine Verpflichtung des einzelnen Arbeitnehmers zur Abnahme des Tickets besteht jedoch nicht. Die Job-Tickets berechtigen den Ticket-Inhaber zu beliebig häufigen Fahrten mit sämtlichen öffentlichen Nahverkehrsmitteln im Tarifbereich des Verkehrsverbundes.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes: