BMF - Schreiben vom 15.03.1994
S 2252
Fundstellen:
BStBl 1994 I 230

BMF - Schreiben vom 15.03.1994 (S 2252) - DRsp Nr. 2008/80256

BMF, Schreiben vom 15.03.1994 - Aktenzeichen S 2252

DRsp Nr. 2008/80256

Berücksichtigung von gezahlten Stückzinsen bei Personenverschiedenheit von Käufer und Depotinhaber

Zu der Frage, ob und wie gezahlte Stückzinsen zu berücksichtigen sind, wenn Wertpapiere entgeltlich erworben und anschließend auf einen Dritten übertragen werden, nehme ich im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:

Nach § 43a Abs. 2 EStG in der Fassung des Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetzes vom 21. 12. 1993 (BGBl. I S. 2310) kann die auszahlende Stelle Stückzinsen, die ihr der Gläubiger gezahlt hat, von bestimmten, dem Zinsabschlag unterliegenden Kapitalerträgen abziehen.