BMF - Schreiben vom 15.10.2007
IV B 7 - S 2770/0

BMF - Schreiben vom 15.10.2007 (IV B 7 - S 2770/0) - DRsp Nr. 2008/91510

BMF, Schreiben vom 15.10.2007 - Aktenzeichen IV B 7 - S 2770/0

DRsp Nr. 2008/91510

Organschaft: Tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags bei der Organschaft (§ 14 KStG); Verzinsung des Anspruchs auf Verlustübernahme nach § 302 AktG

Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil vom 14. Februar 2005 (II ZR 361/02) seine Rechtsprechung bestätigt, dass der sich aus einem Gewinnabführungsvertrag ergebende Anspruch auf Ausgleich eines Jahresfehlbetrages (§ 302 AktG) am Bilanzstichtag der beherrschten Gesellschaft entsteht und mit seiner Entstehung fällig wird. Dem Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses komme insoweit keine Bedeutung zu. Damit ist der Verlustausgleichsanspruch nach §§ 352, 353 HGB ab dem Bilanzstichtag zu verzinsen.

Es ist gefragt worden, welche Auswirkung ein Verstoß gegen die Verzinsungsregelung auf die steuerliche Anerkennung der Organschaft hat.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Der Verstoß gegen die Pflicht der §§ 352, 353 HGB zur Verzinsung eines Verlustausgleichsanspruchs bzw. der Verzicht auf eine Verzinsung im Rahmen einer Organschaft hat keine Auswirkungen auf die steuerliche Anerkennung der Organschaft.