BMF - Schreiben vom 15.11.2005
IV C 8 - S 2494 -1/05

BMF - Schreiben vom 15.11.2005 (IV C 8 - S 2494 -1/05) - DRsp Nr. 2008/89472

BMF, Schreiben vom 15.11.2005 - Aktenzeichen IV C 8 - S 2494 -1/05

DRsp Nr. 2008/89472

Bekanntmachung des Vordruckmusters für die Anmeldung nach § 90 Abs. 3 EStG

Nach § 90 Abs. 3 Satz 4 EStG ist die Anmeldung von Rückforderungs- und Rückzahlungsbeträgen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Das Bundesministerium der Finanzen ist nach § 99 Abs. 1 EStG ermächtigt, diesen Vordruck zu bestimmen.

Das Vordruckmuster für die Anmeldung nach § 90 Abs. 3 EStG wird hiermit bekannt gemacht.

Das Vordruckmuster kann auch maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthält. Abweichende Formate sind zulässig.