BMF - Schreiben vom 15.12.2017
IV C 4 - S 2223/17/10001

BMF - Schreiben vom 15.12.2017 (IV C 4 - S 2223/17/10001) - DRsp Nr. 2018/80077

BMF, Schreiben vom 15.12.2017 - Aktenzeichen IV C 4 - S 2223/17/10001

DRsp Nr. 2018/80077

Spendenrechtliche Beurteilung von „Crowdfunding” (§ 10b EStG)

I. Allgemeines

Crowdfunding bezeichnet eine Form der Mittelakquise unter Nutzung internetbasierter Strukturen, die die Beteiligung einer Vielzahl von Personen (der „Crowd”) ermöglicht. Dabei werden die einzelnen durch einen Dritten („Projektveranstalter”) durchzuführenden Projekte oder zu entwickelnden Produkte auf einer Internetplattform (sog. „Crowdfunding-Portal”) vorgestellt und gezielt Gelder zur Erreichung eines häufig festen Finanzierungsziels eingeworben. Organisation und Abwicklung der einzelnen Akquisemethoden können dabei sehr unterschiedlich gestaltet sein.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage der spendenrechtlichen Beurteilung von Zahlungen, die im Rahmen eines Crowdfunding geleistet werden, Folgendes:

II. Klassisches Crowdfunding