BMF - Schreiben vom 15.12.2022
IV A 8 - S 1450/19/10001 :003

BMF - Schreiben vom 15.12.2022 (IV A 8 - S 1450/19/10001 :003) - DRsp Nr. 2023/80010

BMF, Schreiben vom 15.12.2022 - Aktenzeichen IV A 8 - S 1450/19/10001 :003

DRsp Nr. 2023/80010

Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000; Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum 1. Januar 2024

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 1. Januar 2024 die in der Anlage aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die meinem Schreiben vom 20. April 2022 - IV A 8 - S 1451/19/10001 :001 - (BStBl 2022 I S. 583) angefügte Zuordnungstabelle.

Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen zum Download zur Verfügung.

Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 24. Prüfungsturnus ( 1. Januar 2024)
Betriebsart Betriebsmerkmale G-Betriebe M-Betriebe K-Betriebe
über
Handelsbetriebe (H) Umsatzerlöse oder 14.000.000 8.600.000 1.100.000
steuerlicher Gewinn 800.000 335.000 68.000
Fertigungsbetriebe (F) Umsatzerlöse oder 12.000.000 5.200.000 610.000
steuerlicher Gewinn 950.000 300.000 68.000
Freie Berufe (FB) Umsatzerlöse oder 12.000.000 5.600.000 990.000
steuerlicher Gewinn 1.400.000 700.000 165.000
Andere Leistungsbetriebe (AL) Umsatzerlöse oder 14.000.000 6.700.000 910.000
steuerlicher Gewinn 1.200.000 400.000 77.000
Kreditinstitute (K) Aktivvermögen oder