Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. §
Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen zum Download zur Verfügung.
Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 24. Prüfungsturnus ( 1. Januar 2024) | ||||
Betriebsart | Betriebsmerkmale | G-Betriebe € | M-Betriebe € | K-Betriebe € |
über | ||||
Handelsbetriebe (H) | Umsatzerlöse oder | 14.000.000 | 8.600.000 | 1.100.000 |
steuerlicher Gewinn | 800.000 | 335.000 | 68.000 | |
Fertigungsbetriebe (F) | Umsatzerlöse oder | 12.000.000 | 5.200.000 | 610.000 |
steuerlicher Gewinn | 950.000 | 300.000 | 68.000 | |
Freie Berufe (FB) | Umsatzerlöse oder | 12.000.000 | 5.600.000 | 990.000 |
steuerlicher Gewinn | 1.400.000 | 700.000 | 165.000 | |
Andere Leistungsbetriebe (AL) | Umsatzerlöse oder | 14.000.000 | 6.700.000 | 910.000 |
steuerlicher Gewinn | 1.200.000 | 400.000 | 77.000 | |
Kreditinstitute (K) | Aktivvermögen oder |
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|