BMF - Schreiben vom 15.12.2023
III C 2 - S 7100/19/10004 :005

BMF - Schreiben vom 15.12.2023 (III C 2 - S 7100/19/10004 :005) - DRsp Nr. 2023/80649

BMF, Schreiben vom 15.12.2023 - Aktenzeichen III C 2 - S 7100/19/10004 :005

DRsp Nr. 2023/80649

Umsatzsteuerliche Behandlung von Parkraumbewirtschaftungsverträgen; EuGH-Urteil vom 20. Januar 2022, C-90/20

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die umsatzsteuerliche Behandlung von Parkraumbewirtschaftungsverträgen Folgendes:

I. Grundsätze des EuGH-Urteils vom 20. Januar 2022, C-90/20

Mit Urteil vom 20. Januar 2022, C-90/20, Apcoa Parking Danmark, entschied der EuGH, dass die Kontrollgebühren, die eine mit dem Betrieb privater Parkplätze betraute Gesellschaft des Privatrechts in dem Fall erhebt, dass Kraftfahrer die allgemeinen Nutzungsbedingungen für diese Parkplätze nicht beachten, als Gegenleistung für eine Dienstleistung anzusehen sind, die im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gegen Entgelt erbracht wird und als solche der Mehrwertsteuer unterliegt.