[Der Deutsche Steuerberaterverband e.V., Berlin hat sich mit Schreiben vom 8.2.2011 - NP/Ro 21 - 02 - 400 - 01/11 -
Die Umsatzsteuer besitzt gerade im täglichen Massengeschäft eine erhebliche Bedeutung. Alle Rechtsanwender in Wirtschaft und Verwaltung sind auf verlässliche Regelungen angewiesen. Es ist daher allgemeine Praxis der Finanzverwaltung, auf schutzwürdiges Vertrauen der Steuerpflichtigen besondere Rücksicht zu nehmen und Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) oder des Bundesfinanzhofs (BFH), die von einer bis dahin vertretenen Verwaltungsauffassung abweichen, grundsätzlich nur für die Zukunft anzuwenden. Hiervon ausgehend nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Einzelfragen wie folgt Stellung.
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