BMF - Schreiben vom 16.05.1994
IV B 7 - S 2742 - 14/94
Fundstellen:
BStBl 1994 I 868

BMF - Schreiben vom 16.05.1994 (IV B 7 - S 2742 - 14/94) - DRsp Nr. 2008/81876

BMF, Schreiben vom 16.05.1994 - Aktenzeichen IV B 7 - S 2742 - 14/94

DRsp Nr. 2008/81876

allgemeine Vorschriften: § 8 KStG Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für die Änderung des Gesellschaftergeschäftsführer-Dienstvertrags

Nach dem BGH-Urteil vom 25. März 1991 (vgl. GmbH-Rundschau 1991 S. 363) ist die Gesellschafterversammlung einer GmbH außer für den Abschluß und die Beendigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers auch für dessen Änderung zuständig, soweit keine anderweitige Zuständigkeit (z.B. nach der Satzung) bestimmt ist. Vertragsänderungen, die nicht vom zuständigen Organ vorgenommen worden sind, sind nach dem BGH-Urteil zivilrechtlich nicht wirksam zustande gekommen.

An seiner früheren Rechtsprechung, nach der die Änderung des Anstellungsvertrags in den Aufgabenbereich des Mitgeschäftsführers fällt, soweit ein solcher vorhanden und alleinvertretungsberechtigt ist, hält der BGH nicht mehr fest.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Frage der steuerlichen Berücksichtigung des BGH-Urteils vom 25. März 1991 folgendes: