Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Durchführung von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen folgendes:
(1) Der Wegfall der Warenkontrollen an den Binnengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) ab 1. Januar 1993 erfordert im Bereich der Umsatzsteuer-Sonderprüfung neue Regelungen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen und die Steuerpflicht für innergemeinschaftliche Erwerbe.
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