BMF - Schreiben vom 16.11.1993
S 7221
Fundstellen:
BStBl 1993 I 956

BMF - Schreiben vom 16.11.1993 (S 7221) - DRsp Nr. 2008/80246

BMF, Schreiben vom 16.11.1993 - Aktenzeichen S 7221

DRsp Nr. 2008/80246

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Pflanzenlieferungen

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. den Nummern 6 bis 9 der Anlage des UStG wird auf die Lieferungen bestimmter Pflanzen der ermäßigte Steuersatz angewendet. Dem allgemeinen Steuersatz unterliegen dagegen die Leistungen der Unternehmer z. B. im Garten-, Landschafts-, Sportplatzbau und auf Friedhöfen, wenn sie über reine Pflanzenlieferungen hinausgehen. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hierzu folgendes:

1. Abgrenzung der begünstigten Pflanzenlieferungen