Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder vertritt das BMF zur Frage der steuerlichen Behandlung von Aufwandsentschädigungen, die von den kommunalen Spitzenverbänden in den neuen Ländern seit dem 1. Januar 1994 gezahlt werden und nicht mehr in voller Höhe durch Personalkostenzuschüsse des Bundes gedeckt werden, folgende Auffassung:
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