BMF - Schreiben vom 17.06.2011
IV D 3 - S 7420/07/10023

BMF - Schreiben vom 17.06.2011 (IV D 3 - S 7420/07/10023) - DRsp Nr. 2011/80359

BMF, Schreiben vom 17.06.2011 - Aktenzeichen IV D 3 - S 7420/07/10023

DRsp Nr. 2011/80359

Bundeseinheitliche Vordrucke für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung; Vordruckmuster USt 7 A, USt 7 B, USt 7 C, USt 7 D

Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Die mit BMF-Schreiben vom 11. September 2003 - IV B 2 - S 7420 - 211/03 - eingeführten Vordruckmuster

  • USt 7 A - Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung

  • USt 7 B - Bericht über die Umsatzsteuer-Sonderprüfung

    USt 7 C - Mitteilung nach § 202 Abs. 1 AO

  • USt 7 D - Übersendung des Prüfberichts

wurden redaktionell überarbeitet und sind spätestens mit Bekanntgabe dieses Schreibens im Bundessteuerblatt anzuwenden.

(2) Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen.

Folgende Abweichungen sind zulässig:

Die Vordrucke können bei Anwendung von IT-Programmen in verkürzter Form ausgegeben werden, indem im Einzelfall nur die für die Prüfung relevanten Teile des Vordrucks ausgedruckt werden.

Von dem Vordruck kann abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.

Die Übernahme des Abschnittes III des Vordruckmusters USt 7 B - Zusammenstellung der Prüfungsfeststellungen - ist den Ländern freigestellt.

(3) Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

Anlage 1

Finanzamt Ort, Datum
SteuernummerBitte bei allen Rückfragen angeben Anschrift