BMF - Schreiben vom 17.07.1991
IV B 5 - S 2255 - 139/91

BMF - Schreiben vom 17.07.1991 (IV B 5 - S 2255 - 139/91) - DRsp Nr. 2008/81211

BMF, Schreiben vom 17.07.1991 - Aktenzeichen IV B 5 - S 2255 - 139/91

DRsp Nr. 2008/81211

§ 22 EStG; Besteuerung von Einkünften aus Versorgungsleistungen gemäß § 37 Abgeordnetengesetz

Es ist gefragt worden, ob Versorgungsleistungen, die ehemaligen, vor dem 1. Januar 1968 aus dem Deutschen Bundestag ausgeschiedenen Abgeordneten oder ihren Hinterbliebenen aufgrund von § 37 Abgeordnetengesetz in Verbindung mit § 22 Diätengesetz 1968 gewährt werden, ebenso wie nach Maßgabe der §§ 5 ff. Diätengesetz 1968 gezahlte Versorgungsleistungen nur mit dem Ertragsanteil zur Einkommensteuer heranzuziehen sind. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird dazu wie folgt Stellung genommen: