BMF - Schreiben vom 17.07.2007
IV C 2 - S 6400/07/0002

BMF - Schreiben vom 17.07.2007 (IV C 2 - S 6400/07/0002) - DRsp Nr. 2008/91282

BMF, Schreiben vom 17.07.2007 - Aktenzeichen IV C 2 - S 6400/07/0002

DRsp Nr. 2008/91282

Versicherungsteuer; Versicherungsteuerpflicht des Versicherungsentgelts für eine so genannte Kautionsrückversicherung

Für die versicherungsteuerliche Behandlung des Entgelts für eine so genannte Kautionsrückversicherung gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Wirkung ab dem 1. Januar 2008 Folgendes:

Das Versicherungsentgelt, das ein Versicherer an einen anderen Versicherer zahlt zwecks Versicherung der aus einem Vertrag im Sinne des § 2 Abs. 2 VersStG übernommenen Gefahr, ist nicht nach § 4 Nr. 1 VersStG von der Besteuerung ausgenommen. Die Steuerfreiheit des § 4 Nr. 1 VersStG setzt das Bestehen eines Erstversicherungsverhältnisses im Sinne des Versicherungsteuergesetzes voraus.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.