Durch das Steuerreformgesetz 1990 vom 25.7.1988 (BStBl 1988 I S. 224) ist §
Vereinbartes Entgelt/Verrechnungsentgelt | |
./. | Tabaksteuer |
= | Zwischensumme |
+ | 33 v.H. der Zwischensumme |
= | Grundlage für die jeweilige Kürzung (§ |
Der westdeutsche Abnehmer hat das ihm in Rechnung gestellte Entgelt seit 1.1.1990 für seine Kürzung (§
In Rechnung gestelltes Entgelt | |
./. | Tabaksteuer |
= | Zwischensumme |
./. | 18 v.H. der Zwischensumme |
= | Grundlage für die Kürzung (§ |
Aufgrund dieser Änderung ist die Frage gestellt worden, welchen Betrag der Berliner Unternehmer nach §
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