BMF - Schreiben vom 18.01.2021
IV C 7 - S 3225/20/10001 :002

BMF - Schreiben vom 18.01.2021 (IV C 7 - S 3225/20/10001 :002) - DRsp Nr. 2021/80146

BMF, Schreiben vom 18.01.2021 - Aktenzeichen IV C 7 - S 3225/20/10001 :002

DRsp Nr. 2021/80146

Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG; Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2021

Gemäß § 190 Absatz 2 Satz 4 BewG gebe ich die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, II., BewG bekannt, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am 8. Januar 2021 veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2020; 2015 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2021 anzuwenden sind.

Baupreisindizes (nach Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100)
GebäudeartenDie Bestimmungen in der Anlage 24, II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog. 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG