BMF - Schreiben vom 18.02.1994
IV B 6 - S 2363 - 3/94

BMF - Schreiben vom 18.02.1994 (IV B 6 - S 2363 - 3/94) - DRsp Nr. 2008/81671

BMF, Schreiben vom 18.02.1994 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2363 - 3/94

DRsp Nr. 2008/81671

§ 39 EStG Eintragung der Kirchensteuer-Merkmale des Ehegatten auf der Lohnsteuerkarte

Nach einem Beschluß der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind ab 1995 die Kirchensteuer-Merkmale des Ehegatten, für den die Lohnsteuerkarte nicht ausgestellt ist, bei konfessionsgleichen und bei glaubensverschiedenen Eheleuten nicht mehr im Feld „Kirchensteuerabzug” der Lohnsteuerkarte einzutragen. Bei konfessionsverschiedenen Eheleuten verbleibt es bei der bisherigen Eintragung.

Beispiele:

bisher: künftig:
Kirchensteuerabzug
Arbeitnehmer/Ehegatte Kirchensteuerabzug
„ev/rk” „ev rk”
„ev/ev” „ev „
„rk/--” „rk „
„--/--” „-- „