BMF - Schreiben vom 18.03.1993
IV C 6 - S 1301 DDR - 35/92

BMF - Schreiben vom 18.03.1993 (IV C 6 - S 1301 DDR - 35/92) - DRsp Nr. 2008/81789

BMF, Schreiben vom 18.03.1993 - Aktenzeichen IV C 6 - S 1301 DDR - 35/92

DRsp Nr. 2008/81789

§ 5 EStG; Bildung einer Verlustrücklage im Sinne von § 2 des DDR-Investitionsgesetzes (DDR-IG) bei Energieversorgungsunternehmen aus Billigkeitsgründen

Die Einwendungen der im Bezug genannten Länder gegen die Auffassung, die Frist des § 7 Abs. 3 DDR-IG aus sachlichen Billigkeitsgründen zu verlängern, hält das BdF für so gewichtig, daß eine Billigkeitsmaßnahme für die Energieversorgungsunternehmen im vorgenannten Sinne nicht mehr weiterverfolgt wird.

Dem VDEW sowie einigen Verbänden der Gaswirtschaft, die inzwischen ebenfalls eine Fristverlängerung nach §§ 2 und 7 Abs. 3 DDR-IG aus sachlichen Billigkeitsgründen beantragt haben, wurde bereits ein entsprechendes Ablehnungsschreiben übersandt.