Mit der Bitte um Kenntnisnahme veröffentlicht das BMF einen Abdruck des heutigen Antwortschreibens an den Deutschen Bauernverband e.V. Die Änderungsanregung des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein wurde berücksichtigt.
„ich komme zurück auf meine Zwischennachricht vom 16. Dezember 2004 (BMF-Schreiben v. 16.12.2004 -
Die Milchprämie ist vom prämienberechtigten Milcherzeuger bis spätestens 15. Mai 2004 zu beantragen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 MilchPrämV). Nach Abschluss der Kontrolle der Beihilfevoraussetzungen wird die Milchprämie von der Prämienbehörde durch Bescheid festgesetzt und ausgezahlt (§ 8 MilchPrämV). Die Auszahlung der Prämie erfolgt zwischen dem 16. Oktober 2004 und dem 30. Juni 2005. Der Auszahlungszeitraum ist durch Art. 28 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 festgelegt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|