BMF - Schreiben vom 18.04.2007
IV C 3 - InvZ 1280/07/0001

BMF - Schreiben vom 18.04.2007 (IV C 3 - InvZ 1280/07/0001) - DRsp Nr. 2008/91009

BMF, Schreiben vom 18.04.2007 - Aktenzeichen IV C 3 - InvZ 1280/07/0001

DRsp Nr. 2008/91009

Betriebliche Investitionszulage für digitale Druckvorlagen nach § 2 Investitionszulagengesetz (InvZulG);; Sitzung mit den für die Einkommensteuer zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14. und 15. März 2007 (ESt II/07, TOP 10)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die investitionszulagenrechtliche Beurteilung von digitalen Druckvorlagen Folgendes:

I. Erstellung von Druckvorlagen in der Druckindustrie

1. Darstellung der Techniken

1.1. Computer to Film (CtF) Technik

Die Bild- und Textverarbeitung erfolgt am PC. Anhand der Daten werden in einem Filmbelichter Trägerfilme hergestellt. Diese sind die Grundlage für die Herstellung von Druckplatten. Die CtF-Technik hat vereinfacht dargestellt folgenden Ablauf:

Text- und Bilderfassung

Text- und Bildbearbeitung

Datentransfer

Korrekturphase: Textausdruck, Blaupause

Freigabe

Filmherstellung: Belichtung und Entwicklung

Filmkontrolle

Montieren von einzelnen Filmen zu einer Montage mittels Trägerfilm

Montagefilm = Trägerfilm

Belichtung der Druckplatte

Entwicklung der Druckplatte

Konservierung der Druckplatte, wenn diese wieder verwendet werden soll