BMF - Schreiben vom 18.04.2011
IV D 2 - S 7287 a/09/10004

BMF - Schreiben vom 18.04.2011 (IV D 2 - S 7287 a/09/10004) - DRsp Nr. 2011/80266

BMF, Schreiben vom 18.04.2011 - Aktenzeichen IV D 2 - S 7287 a/09/10004

DRsp Nr. 2011/80266

Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011

Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) mit Wirkung ab dem 1. Juli 2011 die bislang sehr hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduziert und so Bürokratiekosten der Wirtschaft in Milliardenhöhe abgebaut werden. Bislang liegt hierzu lediglich ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der sich zurzeit im parlamentarischen Verfahren befindet. Erst Bundestag und Bundesrat werden über die endgültige Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen entscheiden.

Schon jetzt wurden eine Vielzahl von Fragen zur konkreten Ausgestaltung der zukünftigen Regelung an das Bundesministerium der Finanzen herangetragen. Die Wichtigsten sollen hier in einem Frage-Antwort-Katalog gesammelt und interessierten Bürgern und Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

  • Wer ist von der elektronischen Rechnungsstellung betroffen?

  • Was ist eine elektronische Rechnung in Abgrenzung zu einer Papierrechnung?

  • Wann wird eine Papier- oder elektronische Rechnung für umsatzsteuerliche Zwecke anerkannt?

  • Was bedeutet Echtheit der Herkunft einer Rechnung?

  • Was bedeutet Unversehrtheit des Inhalts einer Rechnung?

  • Was bedeutet Lesbarkeit einer Rechnung?