BMF - Schreiben vom 18.04.2018
ohne-AZ

BMF - Schreiben vom 18.04.2018 (ohne-AZ) - DRsp Nr. 2018/80198

BMF, Schreiben vom 18.04.2018 - Aktenzeichen ohne-AZ

DRsp Nr. 2018/80198

Übersicht über die Zahlen zur Lohnsteuer 2018

In einer tabellarischen Übersicht sind die wichtigsten ab geltenden Zahlen zur Lohnsteuer zusammengestellt.

Fundstelle-Inhalt 2018
§ 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR
Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei bis 600
§ 3 Nr. 26 EStG
Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten steuerfrei bis 2.400
§ 3 Nr. 26a EStG
Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten steuerfrei bis 720
§ 3 Nr. 30 u. 50 EStG, R 9.13 LStR
Heimarbeitszuschläge 10 %
(steuerfrei in % des Grundlohns)
§ 3 Nr. 34 EStG
Freibetrag für Gesundheitsförderung 500
§ 3 Nr. 34a Buchstabe b EStG
Freibetrag für die kurzfristige Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen aus zwingenden, beruflich veranlassten Gründen 600
§ 3 Nr. 38 EStG
Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen steuerfrei bis 1.080
§ 3 Nr. 39 EStG
Freibetrag für Vermögensbeteiligungen 360
§ 3 Nr. 56 EStG
Höchstbetrag für Beiträge aus dem ersten Dienstverhältnis an eine nicht kapitalgedeckte Pensionskasse steuerfrei bis jährlich 2 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) von 78.000 Euro 1.560
§ 3 Nr. 63 EStG
Höchstbetrag für Beiträge aus dem ersten Dienstverhältnis an Pensionsfonds, Pensionskassen oder für Direktversicherungen: Steuerfreiheit bis jährlich 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) von 78.000 Euro 6.240
Höchstbetrag bei Beendigung des Dienstverhältnisses: