BMF - Schreiben vom 18.05.1990
IV B 7 - S 2770 - 11/90

BMF - Schreiben vom 18.05.1990 (IV B 7 - S 2770 - 11/90) - DRsp Nr. 2008/81912

BMF, Schreiben vom 18.05.1990 - Aktenzeichen IV B 7 - S 2770 - 11/90

DRsp Nr. 2008/81912

allgemeine Vorschriften: § 7 KStG; Mehrmalige Umstellung des Wirtschaftsjahres bei Organschaft

Nach dem BdF-Schreiben vom 17. November 1989 - IV B 7 - S 2770 - 29/89 - ist in dem Sonderfall der Begründung der Organschaft die zweimalige Umstellung des Wirtschaftsjahrs und damit die Bildung von zwei Rumpfwirtschaftsjahren in einem Veranlagungszeitraum steuerlich anzuerkennen.

Die steuerliche Anerkennung setzt jedoch voraus, daß die Umstellung des Wirtschaftsjahrs auch handelsrechtlich wirksam erfolgt. D.h. der Gesellschaftsvertrag der Organgesellschaft muß notariell geändert und die Änderung muß vor dem Ablauf des betreffenden Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft in das Handelsregister eingetragen werden.