BMF - Schreiben vom 18.08.2021
IV C 5 - S 2533/19/10030 :003

BMF - Schreiben vom 18.08.2021 (IV C 5 - S 2533/19/10030 :003) - DRsp Nr. 2021/80473

BMF, Schreiben vom 18.08.2021 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2533/19/10030 :003

DRsp Nr. 2021/80473

Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022

Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2022 bekannt gemacht (siehe Anlage).

Der Ausdruck hat das Format Deutsche Industrie Norm (DIN) A 4.

Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.