BMF - Schreiben vom 19.03.1993
IV A 2 - S 7200 - 3/93

BMF - Schreiben vom 19.03.1993 (IV A 2 - S 7200 - 3/93) - DRsp Nr. 2008/82437

BMF, Schreiben vom 19.03.1993 - Aktenzeichen IV A 2 - S 7200 - 3/93

DRsp Nr. 2008/82437

§ 10 UStG Umsatzsteuerliche Behandlung der Entsorgungskostenbeteiligung des Lieferers bei der Entsorgung von Transportverpackungen

Es wurde die Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung der Entsorgungskostenbeteiligung der Markenartikelindustrie bei der Entsorgung von Transportverpackungen durch den Handel aufgeworfen. Der Sachverhalt wurde wie folgt dargestellt:

Aufgrund der Verpackungsverordnung (VerpackV) vom 12. Juni 1991 (BGBl 1991 I S. 1234) sind Hersteller und Vertreiber verpflichtet, die an ihre Kunden gelieferten Transportverpackungen (Kartons, Folien, Paletten etc.) zurückzunehmen. Da eine direkte Zurückführung der regelmäßig im Handelsbereich anfallenden Verpackungen weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll ist, werden diese Verpackungen weiterhin durch die Anfallstellen einer Wiederverwertung zugeführt. Die liefernden Unternehmen beteiligen sich an den Kosten hierfür. Weite Teile der Markenartikelindustrie und des deutschen Handels haben sich hierbei auf folgende Vorgehensweise verständigt: