Abweichend von dem o.a. BdF-Schreiben gilt aufgrund der Änderungen durch das Solidaritätsgesetz und das Steueränderungsgesetz 1991 im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder folgendes:
Für die maschinelle Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung für die Kalenderjahre 1991 und 1992 werden nur die anliegenden Vordruckmuster zugelassen. Die mit o.a. BdF-Schreiben bekanntgegebenen Vordrucke sind für die Lohnsteuerbescheinigung 1991 nicht mehr zu verwenden.
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