BMF - Schreiben vom 19.07.1991
IV B 4 - S 2500 - 101/91

BMF - Schreiben vom 19.07.1991 (IV B 4 - S 2500 - 101/91) - DRsp Nr. 2008/81209

BMF, Schreiben vom 19.07.1991 - Aktenzeichen IV B 4 - S 2500 - 101/91

DRsp Nr. 2008/81209

§ 18 EStG; Steuerabzug von steuerbegünstigten freiberuflichen Einkünften (Honorarsteuer) 1990 im Beitrittsgebiet bei dort nicht ansässigen Personen

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für den Steuerabzug von steuerbegünstigten freiberuflichen Einkünften bei Personen, die im Jahr 1990 im Beitrittsgebiet weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, folgendes:

A. Besteuerung im Beitrittsgebiet

1. Allgemeine Grundsätze

Die Besteuerung der Einkünfte aus steuerbegünstigter freiberuflicher Tätigkeit richtet sich nach der Verordnung über die Besteuerung des Arbeitseinkommens (AStVO vom 22. Dezember 1952 GBl Nr. 182 S. 1413). Als steuerbegünstigte freiberufliche Einkünfte gelten nach § 5 AStVO Einkünfte aus

  • freiberuflicher schriftstellerischer Tätigkeit,

  • freiberuflicher wissenschaftlicher Forschungs- oder Lehrtätigkeit,

  • freiberuflicher künstlerischer Tätigkeit,

  • freiberuflicher Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt oder Hebamme,

  • freiberuflicher Tätigkeit als Erfinder.