Es ist gefragt worden, ob eine Zustimmung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG, die
in 1989 für den Veranlagungszeitraum 1990 oder
in 1990 für einen zurückliegenden Veranlagungszeitraum
erteilt worden ist oder erteilt wird, bereits bis auf Widerruf wirkt. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird diese Frage verneint.
Bis auf Widerruf wirksam sind erst Zustimmungen, die nach dem 31. Dezember 1989 für einen nach diesem Zeitraum endenden Veranlagungszeitraum erteilt worden sind oder erteilt werden (§ 52 Abs. 1 EStG, geändert durch das Wohnungsbauförderungsgesetz vom 22. Dezember 1989 - BGBl 1989 I S.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|