Sehr geehrte Damen und Herren,
mit o. g. Schreiben bitten Sie unter Bezugnahme auf das an Sie gerichtete Schreiben des BMF vom 11. Dezember 2009 - IV C 1 - S 1980-1/08/10011, DOK 2009/07839081 - um ggf. unbefristete - Verlängerung des darin geregelten elektronisch gestützten Verfahrens, das insbesondere inländischen Brokern als Erleichterung bei der Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei Transaktionen für inländische Investmentvermögen dienen sollte. Dementsprechend soll dieses Verfahren auch auf nach dem 31. Dezember 2011 verwirklichte Abzugstatbestände Anwendung finden. Als Begründung dafür verweisen Sie auf administrative Erleichterungen, die sich für die Branche aus der Nutzung dieses Verfahrens ergäben.
Dieses Verfahren beschrieben Sie in Ihrem Schreiben vom 24. September 2009 folgendermaßen: