BMF - Schreiben vom 20.04.2007
IV A 6 - S 7279/0

BMF - Schreiben vom 20.04.2007 (IV A 6 - S 7279/0) - DRsp Nr. 2008/91034

BMF, Schreiben vom 20.04.2007 - Aktenzeichen IV A 6 - S 7279/0

DRsp Nr. 2008/91034

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Messen, Ausstellungen und Kongressen (§ 13b Abs. 3 Nr. 4 und 5 UStG)

Vielen Dank für Ihr o.a. Schreiben, mit dem Sie Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung sonstiger Leistungen einer Durchführungsgesellschaft an im Ausland ansässige Unternehmer, soweit diese Leistungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Messen und Ausstellungen im Inland stehen, ansprechen.

Nach dem BMF-Schreiben vom 20. Dezember 2006 - IV A 6 - S 7279 - 60/06 -(BStBl 2006 I S. 796) erbringen die zwischengeschalteten Durchführungsgesellschaften neben der Überlassung von Standflächen usw. in der Regel eine Reihe weiterer Leistungen an die an der Gemeinschaftsausstellung beteiligten Aussteller. Werden diese Leistungen als eine einheitliche Leistung (vgl. Abschnitt 29 UStR 2005) erbracht, ist diese sonstige Leistung als ähnliche Tätigkeit nach § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a UStG anzusehen (vgl. EuGH-Urteil vom 9. März 2006, C-114/05, HFR 2006 S. 628).