BMF - Schreiben vom 20.07.1993
IV B 2 - S 2143 - 19/93

BMF - Schreiben vom 20.07.1993 (IV B 2 - S 2143 - 19/93) - DRsp Nr. 2008/81689

BMF, Schreiben vom 20.07.1993 - Aktenzeichen IV B 2 - S 2143 - 19/93

DRsp Nr. 2008/81689

§ 3 EStG Steuerliche Behandlung von sogenannten Starthilfe-Zuschüssen für Investitionen im Gebiet der ehemaligen DDR

Zu der Frage, wie öffentliche Zuwendungen ertragsteuerlich zu behandeln sind, die nach den „Richtlinien zur Förderung der Einrichtung von Institutionen der beruflichen Weiterbildung in der Deutschen Demokratischen Republik durch Träger mit Hauptsitz in der Bundesrepublik Deutschland” vom 7. Juni 1990 (Richtlinien) gewährt worden sind oder nunmehr nach den „Richtlinien zur Fortsetzung des Programms zur Förderung der Einrichtung von Institutionen der beruflichen Weiterbildung in den neuen Bundesländern und dem Ostteil Berlins” vom 12. April 1991 (Änderungsrichtlinien) gewährt werden, nimmt des BdF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:

Nach § 2 der Richtlinien konnten Zuwendungen zu notwendigen Aufwendungen für

  • Modelleinrichtungen zur beruflichen Fortbildung und Umschulung im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik in Kooperation zwischen Projektträgern mit Hauptsitz im damaligen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) einerseits und im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik andererseits und