Zu der Frage, wie öffentliche Zuwendungen ertragsteuerlich zu behandeln sind, die nach den „Richtlinien zur Förderung der Einrichtung von Institutionen der beruflichen Weiterbildung in der Deutschen Demokratischen Republik durch Träger mit Hauptsitz in der Bundesrepublik Deutschland” vom 7. Juni 1990 (Richtlinien) gewährt worden sind oder nunmehr nach den „Richtlinien zur Fortsetzung des Programms zur Förderung der Einrichtung von Institutionen der beruflichen Weiterbildung in den neuen Bundesländern und dem Ostteil Berlins” vom 12. April 1991 (Änderungsrichtlinien) gewährt werden, nimmt des BdF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:
Nach § 2 der Richtlinien konnten Zuwendungen zu notwendigen Aufwendungen für
Modelleinrichtungen zur beruflichen Fortbildung und Umschulung im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik in Kooperation zwischen Projektträgern mit Hauptsitz im damaligen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) einerseits und im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik andererseits und
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