BMF - Schreiben vom 20.08.1990
IV B 6 - S 2332 - 69/90

BMF - Schreiben vom 20.08.1990 (IV B 6 - S 2332 - 69/90) - DRsp Nr. 2008/82096

BMF, Schreiben vom 20.08.1990 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2332 - 69/90

DRsp Nr. 2008/82096

§ 8 EStG; Lohnsteuerrechtliche Behandlung von Fahrt- und Übernachtungskostenersatz an gastspielverpflichtete Künstler

Es würde um Klärung der lohnsteuerlichen Fragen gebeten, die sich daraus ergeben, daß Arbeitgeber gastspielverpflichteten Künstlern die im Zusammenhang mit der Gastspieltätigkeit anfallenden Fahrt- und Übernachtungskosten ersetzen.

Nach Erörterung der einzelnen Fallgestaltungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ergibt sich folgendes:

  • Gastspiel eines Ensembles

    Der Künstler ist an einer Bühne spielzeitverpflichtet, d.h. fest angestellt. Das gesamte Ensemble der Bühne begibt sich auf eine Gastspielreise.

    Die Reisekosten können nach Maßgabe der für Dienstreisen geltenden steuerlichen Bestimmungen steuerfrei ersetzt werden.

  • Gastspiele eines Tourneetheaters

    Der Künstler ist bei einem Tourneetheater fest angestellt. Dieses Theater hat keine eigene Stammbühne.

    Ein steuerfreier Ersatz der Aufwendungen des Künstlers, die im Zusammenhang mit den Fahrten zu den einzelnen Spielorten entstehen, ist nach den Regelungen möglich, die für die Einsatzwechseltätigkeit gelten.

  • Gastspielverpflichtung eines Künstlers mit festem Engagement an einem Theater